Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 24.02.2011

Rechtsprechung
   VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 41/11   

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VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 41/11 (https://dejure.org/2011,99963)
VG Mainz, Entscheidung vom 09.09.2011 - 4 K 41/11 (https://dejure.org/2011,99963)
VG Mainz, Entscheidung vom 09. September 2011 - 4 K 41/11 (https://dejure.org/2011,99963)
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11.NW   

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https://dejure.org/2011,24700
VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11.NW (https://dejure.org/2011,24700)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.02.2011 - 4 K 41/11.NW (https://dejure.org/2011,24700)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 4 K 41/11.NW (https://dejure.org/2011,24700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 226 Abs 3 AO, § 133 Abs 2 BauGB, § 17 Abs 2 GVG, § 68 Abs 1 GemO RP, § 3 KAG RP
    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid und Zahlungsaufforderung - zur Ausschlussfrist des § 60 Abs 3 VwGO - zur Aufrechnung einer Erschließungsbeitragsforderung mit einer zivilrechtlichen Gegenforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammensetzung eines neben der Festsetzung eines Beitrags einer Zahlungsaufforderung enthaltenden Beitragsbescheides aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten; Verwaltungsrechtliche Struktur eines neben der Festsetzung eines Beitrags eine Zahlungsaufforderung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11
    Die Zahlungsaufforderung regelt daneben als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 168; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Dezember 1993 - 1 A 10303/93.OVG -, ESOVG; OVG Thüringen, KStZ 2006, 78; VG Neustadt, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW -, juris).
  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11
    Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ist nach zutreffender Ansicht kein "rechtlicher Gesichtspunkt" im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, sondern ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren selbstständigen Gegenstand hinzufügt (vgl. z.B. BFH, NJW 2002, 3126; OVG Niedersachsen, NVwZ 2004, 1513).
  • VG Neustadt, 14.06.2010 - 4 K 311/10

    Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11
    Die Zahlungsaufforderung regelt daneben als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 168; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Dezember 1993 - 1 A 10303/93.OVG -, ESOVG; OVG Thüringen, KStZ 2006, 78; VG Neustadt, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 4 LC 408/02

    Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Forderung; Gegenrecht; Leistung; Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 41/11
    Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ist nach zutreffender Ansicht kein "rechtlicher Gesichtspunkt" im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, sondern ein selbstständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren selbstständigen Gegenstand hinzufügt (vgl. z.B. BFH, NJW 2002, 3126; OVG Niedersachsen, NVwZ 2004, 1513).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 552/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung zur Beseitigung von Heizstrahlern vor einer

    Die Zahlungsaufforderung ist auch ein eigenständiger, anfechtbarer Verwaltungsakt, da sie regelt, wo, wann und wie das verwirkte Zwangsgeld zu entrichten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, NVwZ 1984, 168; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 24.2.2011, 4 K 41/11.NW, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 556/12

    Wegerecht: Heizstrahler an der Außenfassade einer Gaststätte als Sondernutzung

    Die Zahlungsaufforderung ist auch ein eigenständiger, anfechtbarer Verwaltungsakt, da sie regelt, wo, wann und wie das verwirkte Zwangsgeld zu entrichten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, NVwZ 1984, 168; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 24.2.2011, 4 K 41/11.NW, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 557/12

    Wegerecht: Heizstrahler an der Außenfassade einer Gaststätte als Sondernutzung

    Die Zahlungsaufforderung ist auch ein eigenständiger, anfechtbarer Verwaltungsakt, da sie regelt, wo, wann und wie das verwirkte Zwangsgeld zu entrichten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, NVwZ 1984, 168; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 24.2.2011, 4 K 41/11.NW, Rn. 22 - zitiert nach juris).
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